Gewerbliche Verlosungen sind auch in Spanien ohne die dafür erforderliche Genehmigung verboten. Diese Hausverlosungen finden nur und hauptsächlich im Internet statt. Noch hat der Gesetzgeber hier in Spanien keinen Riegel vorgeschoben wie in Deutschland, solang diese Verlosung im Internet stattfindet.
Deswegen werden Sie auch keinen gewerblichen Anbieter diesbezüglich hier in Spanien finden, sollten Sie jedoch einen finden hat dieser Anbieter eine Glückspiel -Lizenz, die sie auch einsehen können Jeder der sein Haus verlosen will muss als Privatanbieter auftreten und jeder einzelne hat ganz unterschiedliche Neben-Kosten. Hier werde ich Ihnen kurz eine ungefähre Aufstellung davon geben, was evt. auf Sie zukommt. Die Abgaben und Gebühren können sich je nach den einzelnen Länder in Spanien ändern .
 
Als Grundlage für jede vorliegende Verlosung dient das Gesetz Ley 35/2006 vom 28. November
des Einkommensteuergesetzes von Einzelpersonen und teilweise Änderung der Gesetze über die Unternehmens-Steuern vom Einkommen von nicht Residenten über das Kapital,
die Königliche Verordnung Nr. 1775/2004, welche die Verordnungen genehmigt.
Die ca. Gesamtkosten für Steuern und Abgaben die je Verlosungsobjekt anfallen, belaufen sich auf ca.
45 % bis 55 % für jedes verloste Haus. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
7% bzw. 16 % Mehrwertsteuer (7% MwSt. für ein gebrauchtes Objekt bzw. 16% MwSt. für ein neues Objekt).
8% - 10 %   Grundbuchamt, Notar für Eigentumsübertragung
2% -   3 %   Rechtskosten, Steuerbüro, Anwälte usw.
25 %   Glücksgewinnsteuer
Selbstverständlich kommt der Verkäufer für seine Grundstücksgewinnsteuer (z. Zt. 18%) und die Plus Valia selbst auf. Sie wird beim Notar sofort bezahlt.
Sie können in Teneriffa davon ausgehen das Sie eine Sicherheitsleistung für die Genehg.
Ihrer Hausverlosung entrichten müssen.
 
Bestellen Sie heute noch  den deutschen und spanischen  Antrag für das Ministerium  Agencia Tributaria Madrid
Kostenpunkt 40 Euro den sie als Hausverloser haben sollten. Vermeiden Sie die Fehler die andere jetzt schon gemacht haben und die in den nächsten Wochen vom Finanzamt Madrid einen ungewollten Steuerbescheid bekommen.